Wir erwarten Sie in Rödermark
Bitte beachten Sie unsere Ausstellungsordnung!
Gemäß der ab dem 01.01.2022 geltenden Tierschutzhundeverordnung sind Rassehunde mit Qualzuchtmerkmalen von der Ausstellung ausgeschlossen.
Richtlinien und Informationen: Die Ausstellung ist eine Outdoor-Veranstaltung.
Tierschutz-Hundeverordnung -
§ 10 Ausstellungsverbot
Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten,
1. bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder
2. bei denen erblich bedingt
a. Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,
b. mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,
c. jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
d. die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt Satz 1 gilt entsprechend für sonstige Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden.
Wichtige Informationen zur Meldung:
Bei Meldungen der Rassen Mops, Französische Bulldogge, Boston Terrier und Pekingesen sind diese mit folgenden Auflagen verbunden:
Französische Bulldogge und Boston Terrier: die Rute muss lang genug sein, um den Anus zu bedecken. Freiatmend ohne Atem-, Herzkreislauf-, Haut- oder sichtbaren Augenprobleme. Bitte lassen Sie sich den Gesundheitszustand Ihrer Bulldogge von Ihrem Tierarzt für die Teilnahme attestieren. Bei Meldung erhalten Sie dieses Formular zusammen mit der Meldebestätigung per Mail zugesandt.
Mops und Pekingese: Freiatmend ohne Atem-, Herzkreislauf-, Haut- oder sichtbaren Augenprobleme. Bitte lassen Sie sich den Gesundheitszustand Ihres Mopses von Ihrem Tierarzt für die Teilnahme attestieren. Bei Meldung erhalten Sie dieses Formular zusammen mit der Meldebestätigung per Mail zugesandt.
Sollte dennoch der Amtsveterinär am Ausstellungstag die Hunde kontrollieren und Rassemerkmale oder den Gesundheitszustand als krankhaft einstufen, kann er die Teilnahme des Hundes an der Veranstaltung untersagen. In diesem Fall übernimmt der CDK keinerlei Haftung. Eine Rückzahlung des Meldegeldes erfolgt nicht.
Eine Vereinszugehörigkeit ist nicht erforderlich!
Gültige Tollwutimpfung (auch für Besucherhunde) muss anhand des Impfpasses nachgewiesen werden. Es findet eine Eingangskontrolle statt!
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Online Ausstellungskatalog
Für die Richtigkeit der Angaben und deren Inhalte sowie deren Recht auf Veröffentlichung haftet ausschließlich der Aussteller mit seiner Meldung. Jegliche Ansprüche bezüglich der Verletzung des Persönlichkeitsrechtes werden von uns als Veranstalter abgewiesen. Beim Katalog handelt es sich um einen internen Online Katalog, den nur die Aussteller per Mail erhalten. Eine Veröffentlichung im Netz ist untersagt ebenso wie die Weitergabe an Dritte.
