CDK
Mitglied des Kennel Clubs Belge von 1908

Gebührenordnung



Bitte beachten Sie
Information zu Gebühren für die Erstellung von Wurfnachweisen
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir künftig eine Gebühr für die Erstellung von Wurfnachweisen erheben, sofern diese aufgrund einer Anzeige eines Züchters beim Finanzamt und/oder Veterinäramt nachträglich angefordert oder erstellt werden müssen.
Gleiches gilt auch für die Anforderung von Ahnentafelrechnungen mehrerer Jahre, die vom Zuchtbuchamt ausgestellt wurden.
Zudem weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass jeder Züchter verpflichtet ist, ein Zwingerbuch zu führen, in dem sämtliche Würfe vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt für Buchungsbelege wie Rechnungen die ein Züchter vom Zuchtverein erhält,  eine Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren (zuvor 10 Jahre). Diese Frist beginnt jeweils mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung erhalten wurde.
Für die Erstellung eines Wurfnachweises oder der Anforderung einer Ahnentafelrechnung wird ab dem 15.05.2026 eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro berechnet. Erst nach erfolgter Überweisung werden die angeforderten Nachweise erstellt.
Wir bitten um Beachtung.
Zuchtbuchamt



Höhere Brief- und Paketpreise ab 1. Januar 2025

 
 
 
 
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