Unsere CDK Ausstellungen sind in der Regel reine Kleinhundeschauen. Alle Hunderassen bis zu einer Schulterhöhe von 45 cm sind prinzipiell zugelassen, so diese keine Qualzuchtmerkmale aufweisen. Grundlage ist die gesetzliche Tierschutz-Hundeverordnung, die seit dem 1. Januar 2022 gilt.
Hunde, die Qualzucht-Merkmale aufweisen, dürfen nicht mehr auf CDK Ausstellungen gezeigt werden. Dies wird u.a. angenommen, wenn Hunde erblich bedingt Qualzucht-Merkmale aufweisen.
1. Hunde, bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder
2. Bei denen erblich bedingt
a) Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,
b) mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,
c) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
d) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
Die Abgabe einer Meldung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr und Anerkennung der Ausstellungsordnung (auch bei Nichterscheinen). Anmeldungen können abgelehnt werden.
Findet die Ausstellung infolge von höherer Gewalt nicht statt, kann ein Teil der Meldegebühr zur Deckung der entstandenen Kosten verwendet werden.
Die Absage eines Ausstellers und/oder seiner Hunde vor der Veranstaltung aufgrund von Krankheit oder anderer Gründe oder sagt der Aussteller ab, weil beispielsweise der gemeldete Hund erkrankt ist oder aber zieht der Aussteller einen oder mehrere Hunde von der Ausstellung zurück, so wird das Meldegeld nicht zurückerstattet.
Jeder Hundebesitzer haftet gemäß §923 des BGB selbst für alle Schäden, die er oder sein Hund im Ausstellungsgelände anrichtet!
Ebenso haftet die Ausstellungsleitung nicht für Personen- und Sachschäden, die nicht auf das Verhalten eines Hundes zurückzuführen sind!
Läufige Hündinnen dürfen ausgestellt werden. Allerdings kann - je nach dem Tag der Läufigkeit (starke Blutung und/oder Standhitze) die Schauleitung darauf bestehen, dass die Hündin separat im Freien und nicht im Ring gerichtet wird. Läufige Hündinnen können nicht am Ehrenring teilnehmen!
Gemäß aktueller Tierschutzhundeverordnung können Hunde, deren Vibrissen gekürzt oder entfernt wurden, nicht an unserer Ausstellung teilnehmen.
Gleiches gilt entsprechend für sonstige Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden. Der Ausrichter hat dafür zu sorgen, dass Hunde mit gekürzten oder entfernten Vibrissen nicht gerichtet werden.
Dieses betrifft insbesondere Rassen wie Pudel, Schnauzer u.a.: wenn dem Hund regelmäßig der Bart gestutzt / der Fang geschoren wird, werden damit meist auch die Vibrissen gekürzt. Sollten Sie Ihrem Hund in letzter Zeit am Fang die Haare gekürzt haben, und den Hund auf unserer Ausstellung vorstellen wollen, nutzen Sie bitte rechtzeitig die verbleibende Zeit, dass diese wieder vollständig nachwachsen können, damit ein Kürzen nicht mehr festgestellt werden kann und somit der Hund zur Beurteilung zugelassen wird.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Die Unterbringung der Hunde in Transportboxen auf dem Ausstellungsgelände ist nicht erlaubt.
Für Freilandausstellungen gilt, dass wir als Veranstalter weder für Sitzplätze noch für Regenschutz sorgen müssen.
Sollte es am Ausstellungstag regnen, wird die Ausstellung weder abgesagt noch werden Meldegelder zurückbezahlt.
Eine Rückzahlung des Meldegeldes erfolgt nur, wenn aufgrund einer vom Wetterdienst zuvor herausgegebenen Gefahrenlage für das Ausstellungsgebiet (Veranstaltungsort) in Form einer Sturmwarnung zur Absage der Ausstellung führt.
Hunde ohne gültige Tollwutimpfung dürfen nicht in die Ausstellungshalle mitgebracht werden! Alle Ausstellungshunde müssen eine gültige Tollwutschutzimpfung nachweisen. Diese wird bei der Eingangskontrolle überprüft. Halten Sie bitte den Impfausweis bereit! Die Tollwut Erstimpfung muss mindestens 4 Wochen vor Ausstellungsbeginn verabreicht worden sein.
Bissige oder aggressive Hunde müssen einen Maulkorb tragen!
Es wird nach dem Best Of Class System gerichtet. Im Ehrenring werden die Klassensieger und Plätze 2 und 3 jeweils bei den Baby-/Jüngsten, Jugend-/Junghund und ab der Offenen Klasse nach Geschlechtern getrennt ermittelt. Die Wahl des Rassebesten (Best of Breed – BOB) gibt es bei den CDK ohne en Schauen nicht. Die Erstplatzierten treffen beim Best Puppy (aus Baby-/Jüngsten) und beim Best In Show (aus der Jugend-/Junghund und ab der Offenen) zusammen. Beim Best Puppy gibt es jeweils einen Sieger und den 2.Platzierten (Reserve Best Puppy). Aus den vier Siegerhunden bei Best In Show gibt es jeweils einen Sieger und den 2.Platzierten (Reserve Best In Show).
Das Richterurteil ist unantastbar!
Bei Formfehlern ist die Beanstandung der Ausstellungsleitung zu melden. Proteste gegen Formalirrtümer können unter Hinterlegung von 25 € unverzüglich bei der Ausstellungsleitung eingereicht werden, bei berechtigten Protesten wird dieser Betrag an den Aussteller zurückgezahlt.
Es besteht bei der Vergabe der Höchstbewertung kein Anspruch auf die gleichzeitige Vergabe der entsprechenden Anwartschaft. Bei vorzeitigem Verlassen des Ausstellungsgeländes besteht kein Anspruch auf Urkunde und Ehrenpreis.
Nachweise über Anwartschaften, Titel und Ahnentafel sind mitzubringen und auf Verlangen vorzulegen!
Jeder Aussteller erhält als Teilnehmer ein Gastgeschenk.
Ob Pokale, Schleifen, Medaillen oder etwas Anderes an die Sieger bei Best Of Class vergeben werden, entscheidet die Ausstellungsleitung. Der Ausstellungsleitung steht am Ausstellungstag ein Hausrecht zu und hat das Recht, über die Annahme oder Zurückweisung von Meldungen zu entscheiden.
Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung!
Dieser ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben unter Umständen die Entfernung vom Ausstellungsgelände und auch den Verlust zuerkannter Preise zur Folge.